Jeder Eigentümer bescheinigt eidesstattlich, dass sein Schwimmbad den Sicherheitsstandards entspricht, welche die Schwimmbadnorm (EN 16582-1) von 2016 vorschreibt. Er bescheinigt damit, dass er mindestens eines dieser vier Geräte installiert hat: - Schutzbarriere -Tonalarmsystem (Eintauchalarm, der über den Sturz eines Kindes ins Wasser informiert, oder Perimeteralarm, der über die Annäherung eines Kindes an den Pool informiert) - Sicherheitsabdeckung (Plane) - Verandaartige Überdachung, die den gesamten Pool abdeckt. Es handelt sich um private Schwimmbäder, deren Becken ganz oder teilweise unterirdisch liegt. Auf den Boden gestellte, aufblasbare oder abnehmbare Pools sind daher nicht betroffen.